Die Änderung vom 15.12.2017 bezüglich der Parallelencodierung mußte nochmal geändert werden. Ziel war es, innerhalb eines Linienzuges die Breite und die Art (geschlosssen, offen, links, rechts, mittig) der Parallelen an den einzelnen Stützpunkten ändern zu können. In der Änderung vom 15.12.2017 mußte diese Änderung an einem Meßpunkt für das folgende Segment codiert werden. Weil aber beim codierten Aufmaß grundsätzlich für das zurückliegende Segment codiert wird, wurde auch das jetzt nochmal angepasst. Der Linienlayer für die Parallelen kann nach wie vor nur im ersten Punkt des Linienzuges festgelegt werden. Wenn aber die Parallelenart "geschlossen" oder "mittig" verwendet, dann ist diese Einschränkung nicht relevant.